Mechthild Dyckmans, FDP - Drogenbeauftragte der Bundesregierung

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Donnerstag, 9. Februar 2012
12.02.2010

Europäisches Parlament stoppt SWIFT-Abkommen

Am 11.02.2010 legte das Europäische Parlament gegen das sogenannte SWIFT-Interimsabkommen, das die Weitergabe von EU-Bankdaten an die USA ermöglicht, ein Veto ein. Mechthild Dyckmans, Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, begrüßt die eindeutige Entscheidung des Europäischen Parlaments. Das erst im Februar in Kraft getretene Übergangsabkommen weist erhebliche datenschutzrechtliche Mängel und Schwächen hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene auf. "Die FDP hat schon früh auf die datenschutzlichen Lücken hingewiesen. Ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament seine neuen Mitwirkungsmöglichkeiten durch den Vertrag von Lissabon verantwortungsvoll nutzt und über ein endgültiges Abkommen neu verhandelt wird", so Dyckmans.

weitere Informationen zum SWIFT-Abkommen unter "mehr dazu"

Im sogenannten "SWIFT-Abkommen" geht es um die Weitergabe von Daten, die der Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) mit Sitz in Belgien verwaltet. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab, worunter auch Standardüberweisungen innerhalb der EU zählen. Seit Januar jedoch können die USA nicht mehr auf die Daten zugreifen, weil der Betreiber die Server in die Schweiz verlegt hat. Theoretisch kann jeder EU-Bürger,der eine Überweisung über Swift abwickelt, ins Visier der US-Fahnder geraten. SWIFT übermittelt den Namen des Absenders und Empfängers einer Überweisung, die Kontodaten, den Verwendungszweck und die Summe. Diese Daten sollen nach dem Verhandlungsmandat mit den USA maximal fünf Jahre zur Terrorfahndung gespeichert werden können.

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