Mechthild Dyckmans im Rechtsausschuss


v.l.n.r.: M. Dyckmans, M. Buschmann, M. Höferlin, J. van Essen, C. Ahrendt, S. Thomae
Justiz & Recht
Mediationsgesetz verabschiedet – Dyckmans gibt persönliche Erklärung ab
Die vollständige gemeinsame Erklärung können Sie hier nachlesen.
Neues Insolvenzrecht – mehr Chancen zur Sanierung
Am 27.Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Mit dem Gesetz werden Unternehmenssanierungen einfacher und effektiver. Das Insolvenzrecht ist künftig mehr denn je auf Sanierung statt auf Abwicklung von Unternehmen ausgerichtet. Das Gesetz wird zu einem Sinneswandel hin zu einer neuen "Insolvenzkultur" beitragen, denn es bietet überlebensfähigen Unternehmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung. Bisher wird die Insolvenz häufig mit persönlichem Scheitern und wirtschaftlichem Versagen verbunden. Zukünftig wird das Insolvenzverfahren für alle Beteiligten planbarer und effektiver und bietet so den Rahmen für eine Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes gehören neben der Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sowie die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung.Am 27. Oktober 2011 trat der neue § 522 ZPO in Kraft
Rechtspolitik
Zentraler Ausgangspunkt für die Rechtspolitik der FDP ist der Schutz der Grundrechte und des Rechtsstaats. Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind gegen staatliche Bevormundung, Willkür und Unterdrückung zu verteidigen. Die Wertentscheidungen des Grundgesetzes sind Maßstab liberalen Handelns. Grundrechte sind mehr als nur reine Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Sie bilden die Grundlage für das Zusammenleben.
Justizpolitik
Europarecht
Europäische Richtlinien und Rahmenbeschlüsse sind für Deutschland verbindlich und müssen vom Deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten in deutsches Recht übertragen werden. Europäische Verordnungen sind sogar ohne Umsetzung in deutsches Recht für die Bürger verbindlich. Dewegen begleitet der Deutsche Bundestag die Rechtsetzung in Europa sehr aufmerksam, zum Beispiel im Unterausschuss Europarecht.
Dyckmans sprach über Europäische Gesundheitspolitik
Am 10. Januar 2010 war Mechthild Dyckmans als Rednerin auf den Neujahrsempfang der Europa-Union geladen. Sie kam dieser Einladung gern nach und sprach zum Thema "Europäische Gesundheitspolitik - aus der Sicht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung". Seit Mitte November 2009 im Amt, kommt sie nicht nur mit Bereichen der nationalen Gesundheitspolitik in Berührung. Mehr und mehr wird Gesundheit auch zu einem europäischen Thema. Der Europäischen Union stehen laut EU-Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitspolitik nicht wenige Einflussmöglichkeiten zu. So können der Rat und das Europäische Parlament gesetzgeberisch im diesem Bereich tätig werden, allerdings nur ergänzend zur Politik der Mitgliedstaaten. Sie dürfen daher keine Harmonisierung von Rechtsvorschriften anweisen und müssen sich auf Mindestvorgaben beschränken, erläuterte Dyckmans in ihrer Rede. Im Bereich der Drogenpolitik gibt es sowohl gesetzgeberische Vorschriften als auch "softe" Mittel, wie Kommissionsmitteilungen, Ratsschlussfolgerungen und Aktionspläne, etwa den EU-Drogenaktionsplan des Rates für 2009 bis 2012 aus dem Jahr 2008, die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden von 2006 oder die Entschließung zu rauchfreien Zonen (Arbeitsplatz, öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel), um nur einige davon zu nennen.






