14.12.2007
DYCKMANS: Pflege zukunftsfest reformieren
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Zu der Einbringung des liberalen Konzepts zur Pflegereform und heutigen Debatte derPflegekonzepte der FDP-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung im Deutschen
Bundestag erklärt die nordhessische Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans:
Der Umbau der Pflegeversicherung ist dringend nötig. Jede Form der Pflege muss die
Würde des Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellen. Starre Pflegevorschriften, minutengenaue
Vergütungstakte und die Konzentration auf Bürokratie erschweren aber
die eigenverantwortliche, persönliche und liebevolle Pflege eines Menschen. Die FDPBundestagsfraktion
hat deswegen am 11. Dezember 2007 mit meiner Unterstützung ein
umfassendes Konzept für eine zukunftsfeste und generationengerecht finanzierte, die
Selbstbestimmung stärkende, transparente und unbürokratische Pflege beschlossen und
in den Bundestag eingebracht. Dieses Reformkonzept sichert – im Gegensatz zu dem
Modell der Bundesregierung – die Zukunft der Pflege.
Das Konzept der Bundesregierung ist nicht durchdacht und enthält viele nebulöse Regelungen.
Ein wichtiger Teil, nämlich eine Finanzreform, die die gesetzliche Pflegeversicherung
(GPV) generationengerecht auf die Herausforderungen einer alternden und
schrumpfenden Gesellschaft vorbereitet, fehlt in dem Gesetz der Bundesregierung aufgrund
ideologischer Grabenkämpfe und gegenseitiger Blockade zwischen Union und
SPD gänzlich. Diese Chance hat die Regierungskoalition leichtfertig vertan! Bleibt es
beim gegenwärtigen Umlageverfahren, werden massive Beitragserhöhungen allein
schon auf Grund des demografischen Wandels unvermeidbar sein. Das Leistungsniveau
kann so weder erhalten noch – wo notwendig – ausgeweitet werden.
Für eine zukunftsfeste und finanzierbare Pflege fordern wir Liberale deshalb einen gleitenden
Übergang in ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes Versicherungssystem.
Denn nur so kann die in der gesetzlichen Pflegeversicherung angelegte Umverteilung
zulasten der nachfolgenden Generationen reduziert werden. Das Versicherungssystem
muss mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden, um
eine Überforderung des Einzelnen bei einkommensunabhängigen Prämien zu verhindern.
Ein sozialer Ausgleich über das Steuer- und Transfersystem ist gerechter, zielgenauer
und transparenter als die bestehende Umverteilung innerhalb des Systems.
Künftig soll weiterhin das Prinzip gelten, dass nur ein Teil der Kosten der Pflege durch
die gesetzliche Pflegeversicherung getragen wird. Dieser Teil muss verlässlich definiert
sein, damit jeder überblicken kann, wie er für die Lücke zwischen Pflegeversicherungsleistung
und tatsächlichen Kosten individuell vorsorgen kann. Die ergänzende private
Pflegevorsorge soll über entsprechende Regelungen im Steuerrecht gefördert werden.
Pflegebedürftige sollen grundsätzlich ihre eigenen Bedürfnisse definieren und vertreten.
Sie sollen ihre Pflegeleistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen
und zusammenstellen können. Auch muss die Transparenz bezüglich der existierenden
Pflegeangeboten, ihrem Preis und ihrer Qualität verbessert werden. Deswegen sollen
Pflegeeinrichtungen einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) nach bundeseinheitlichen
Kriterien durchführen, der sich möglichst nah an der Ergebnisqualität orientiert.
Anbieter von Pflege müssen auch von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden.
Diese binden derzeit einen großen Teil der Arbeitszeit der Pflegenden, führen aber zu
keiner Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Hier ist ein Paradigmenwechsel
nötig: Weg von starren Regulierungen von Strukturen und Prozessen hin
zu einer Fokussierung auf das Pflegeergebnis. Denn nur dieses zählt für die Pflegebedürftigen!






