08.02.2007
DYCKMANS: Regierung, Gerichte und Antidiskriminierungsstelle mit Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes überfordert
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BERLIN. Zu den Äußerungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, sowie des Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der Praxis erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden Auswüchse in der Praxis deutlich. Unnötige Bürokratie und Belastungen für Bürger und Gerichte sind an der Tagesordnung. Für Bürger und Unternehmen ist in der Praxis offensichtlich nicht verständlich, wie die einzelnen Diskriminierungsmerkmale zu verstehen sind. Dies müsste auch der Bundesfamilienministerin klar sein, wenn sie darauf hinweist, dass bei der ihrem Ministerium angegliederten Antidiskriminierungsstelle bereits im letzten halben Jahr mehr als 900 Anfragen von betroffenen Bürgern, Verbänden, Arbeitgebern und Wissenschaftlern eingegangen sind. Insbesondere Arbeitgeber sehen sich mit einer Fülle an Unklarheiten bezüglich einer korrekten Stellenausschreibung, dem Ablauf von Bewerbungsverfahren und einzurichtenden Beschwerdestellen bei Unternehmen konfrontiert. Diese Unsicherheiten müssen häufig in gerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Erst kürzlich hatte der Präsident des Bundesgerichtshofes, Prof. Dr. Günter Hirsch, auf die deswegen zu erwartende Mehrbelastung bei den Zivilgerichten durch die Klärung der auftretenden Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen. Vor diesen unnötigen Mehrbelastungen der Gerichte und den Unsicherheiten bei den Betroffenen hatte die FDP bereits während des Gesetzgebungsverfahrens gewarnt. Wir sehen uns in dieser Kritik erneut bestätigt. Es steht auch zu befürchten, dass die Bundesregierung mit der dringend notwendigen Klärung offener Fragen hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes überfordert ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte im November 2006 eine Große Anfrage mit 84 Fragen zur Praxistauglichkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wie die Bundesregierung zunächst mitteilte, sei es ihr nicht möglich, vor September alle praktischen Fragen dieser Initiative zu beantworten. Erst auf Rückfrage der FDP stellte sie eine Beantwortung in der Sommerpause in Aussicht. Dies zeigt: Nicht nur Bürger, Unternehmen und Gerichte sind mit dem Gesetz im Übermaß gefordert und mit schwer zu klärenden Unsicherheiten konfrontiert; auch die Bundesregierung ist offensichtlich von den Folgen ihres eigenen Gesetzes überrascht.






