20.02.2007
DYCKMANS: Beschuldigtenrechte - EU darf nicht hinter der Europäischen Menschenrechtskonvention zurückbleiben
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BERLIN. Zu dem heute in Berlin beginnenden Symposium des Bundesjustizministeriums über "Verfahrensrechte in Strafverfahren" erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:Die FDP unterstützt die Arbeiten an einem Rahmenbeschluss über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren in der Europäischen Union. Ohne gemeinsame Mindeststandards bei den Rechten der Beschuldigten ist eine Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten nicht möglich. Dabei darf jedoch auf keinen Fall hinter den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zurückgeblieben werden. Insbesondere muss sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei den Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Beschuldigtenrechte von Anfang an und nicht - wie gegenwärtig vorgesehen - erst nach Anklageerhebung gewährt werden.






